Kita-Beiträge: 
Verwaltung plant Mehreinnahmen – 
SPD will Familien stärker entlasten

Ausschuss berät am Mittwoch über neue Beitragstabelle / Beitragsfreiheit soll auf 40.000 Euro steigen / SPD fordert 50.000 Euro

Wie viel müssen Familien in Sprockhövel künftig für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen? Darüber berät der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am Mittwoch, 23. September. Auf dem Tisch liegen inzwischen zwei konkrete Modelle: Neben dem Vorschlag der Stadtverwaltung stehen die Anträge der SPD-Fraktion zur Beratung. Die Debatte darüber, die Elternbeiträge neu zu ordnen und Familien stärker zu entlasten, war zuvor durch eine Anfrage der SPD ins Rollen gebracht worden.

Auf ihre Anfrage hin hatte die SPD zunächst eine Diskussion über die Höhe und Struktur der Elternbeiträge angestoßen. Dabei wurde unter anderem deutlich, dass Sprockhövel im Vergleich zu anderen Städten im Ennepe-Ruhr-Kreis bislang eine besonders niedrige Grenze für die Beitragsbefreiung hat. Während Familien in Sprockhövel derzeit grundsätzlich ab 18.000 Euro Jahresbruttoeinkommen Beiträge zahlen müssen, liegt die Grenze beispielsweise in Herdecke bei 35.000 und in Wetter bei 50.000 Euro.

Im nächsten Schritt legte die SPD einen eigenen Vorschlag für eine Neuregelung vor. Die Fraktion will die Beitragsfreiheit bis zu einem maßgeblichen Familieneinkommen von 50.000 Euro ausweiten, die Zahl der Einkommensstufen reduzieren und den höchsten Elternbeitrag begrenzen.

Nun hat auch die Verwaltung einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Dieser sieht vor, die Grenze für die Beitragsfreiheit von bisher 18.000 auf 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen anzuheben. Außerdem sollen die unteren und mittleren Beitragsstufen teilweise um fünf bis zehn Euro pro Monat sinken, allerdings stuft die Verwaltung zweimal Mindestlohn bereits als mittleres Familieneinkommen ein.

„Wir haben zunächst mit unserer Anfrage die Frage aufgeworfen, ob die Elternbeiträge in Sprockhövel noch zeitgemäß und gerecht ausgestaltet sind“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Dziadek. „Danach haben wir mit unserem eigenen Modell konkret gemacht, wie eine stärkere Entlastung aussehen könnte. Dass die Verwaltung nun ebenfalls einen Vorschlag vorlegt, begrüßen wir. “

Dabei zeigen sich wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Vorschlägen: Die Verwaltung will die Beitragsfreiheit bei 40.000 Euro ansetzen. Nach dem SPD-Modell sollen Familien bis zu einem für die Beitragsberechnung maßgeblichen Einkommen von 50.000 Euro vollständig von Elternbeiträgen befreit bleiben.

Gleichzeitig ist der Verwaltungsvorschlag nicht auf eine generelle Senkung der Einnahmen aus Elternbeiträgen angelegt. Nach einer Hochrechnung der Verwaltung selbst würde die neue Beitragstabelle insgesamt rund 3,4 Prozent Mehreinnahmen bringen. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen ausschließlich durch höhere Beiträge bei Familien mit hohen und sehr hohen Einkommen entstehen. Die SPD hält es grundsätzlich für richtig, höhere Einkommen stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung zu beteiligen. „Dass Familien mit sehr hohen Einkommen grundsätzlich  einen höheren Beitrag leisten sollen, ist für uns nachvollziehbar“, sagt Dziadek. „Aber wir müssen auch darauf schauen, was bei den Familien letzlich ankommt. Die Verwaltung rechnet insgesamt mit Mehreinnahmen. Unser Ziel ist dagegen eine spürbare Entlastung aller Familien.“

Beim Aufbau der Beitragssatzung geht der SPD-Vorschlag ebenfalls einen anderen Weg. Statt bislang elf sollen künftig nur noch sieben Einkommensstufen gelten. Die Beiträge sollen in klaren Fünf-Euro-Schritten steigen. Zudem soll der höchste Beitrag für ein Kind unter zwei Jahren bei 45 Wochenstunden Betreuung auf 500 Euro im Monat begrenzt werden.

Die Verwaltung will neben der Anhebung der Beitragsfreigrenze dagegen im Wesentlichen die bestehende Struktur fortentwickeln. Die Geschwisterermäßigung soll ebenso, entgegen unserem Antrag erhalten bleiben wie die Unterscheidung zwischen Kindern unter und über zwei Jahren.

Dass die Elternbeiträge jetzt ohnehin neu gefasst werden müssen, hat einen weiteren Grund: Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW kommen ab dem Sommer 2027 neben den bisherigen Betreuungsumfängen von 25, 35 und 45 Wochenstunden zusätzliche Möglichkeiten mit 30 und 40 Wochenstunden hinzu.

Die Verwaltung verweist zugleich auf die schwierige finanzielle Situation der Stadt Sprockhövel und die bestehende Haushaltssicherung. Bei einer Neuregelung müsse deshalb eine bezahlbare Kinderbetreuung mit der finanziellen Situation der Stadt in Einklang gebracht werden.

Für die SPD ist die angespannte Haushaltslage kein Argument gegen eine stärkere Entlastung. „Natürlich müssen wir die finanzielle Situation der Stadt berücksichtigen. Aber gerade dann müssen wir genau hinschauen, wie die Belastung verteilt wird“, sagt Dziadek. „Unser Vorschlag entlastet Familien mit geringeremEinkommen und sieht gleichzeitig vor, dass höhere Einkommen angemessen beitragen. Wir wollen ein System, das sozial ausgewogen, transparent und langfristig tragfähig ist, auch durch eine regelmäßige Überprüfung der Einkommensgrenzen.“

Am Mittwoch geht es damit um mehr als eine technische Anpassung der Beitragstabelle. Nach der ersten politischen Initiative der SPD, ihrem anschließend vorgelegten eigenen Modell und dem nun vorliegenden Verwaltungsvorschlag steht die Frage im Raum, wie weit Sprockhövel bei der Entlastung von Familien gehen will.

„Wir haben die Diskussion angestoßen, einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt und freuen uns jetzt auf die Beratung im Ausschuss“, so Dziadek. „Die Verwaltung hat mit ihrem Modell einen wichtigen Beitrag zur Diskussion geleistet. Jetzt sollten wir die Chance nutzen, bei der Beitragsfreiheit noch einen Schritt weiterzugehen und die Grenze auf 50.000 Euro anzuheben.“

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule berät die Neuregelung der Elternbeiträge am Mittwoch, 23. September 2026.