Mehrheit gegen die Mieterinteressen

13. Dezember 2024
https://spd-sprockhoevel.de/wp-content/uploads/2024/11/Grundsteuer-1280x640.jpg

Die SPD-Fraktion im Sprockhöveler Rat ist enttäuscht: „CDU und Grüne haben sich einer sinnvollen Lösung bei der Grundsteuer B verweigert. Die Zeche dürfen jetzt die Grundstückseigentümer und Mieterinnen und Mieter zahlen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Wolfram Junge.

Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessungsgrundlage gekippt. Ab 2025 ändert sich in der Folge die Grundlage. Damit die Belastung für Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbebetriebe gleichbleibt, nutzen viele Gemeinden in NRW differenzierte Hebesätze, die zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken sowie verschiedenen Bewertungsverfahren unterscheiden.

In Sprockhövel passiert genau das nach der Ratsentscheidung nicht. Das führt dazu, dass Gewerbebetriebe ab 2025 pro Jahr rund eine halbe Million Euro weniger zahlen müssen, Wohneigentümer dagegen müssen diesen Betrag zusätzlich aufbringen. „500.000 Euro ist keine Kleinigkeit. Das werden natürlich auch alle Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten merken“, ist sich Wolfram Junge sicher. „Eine höhere Belastung von Wohngrundstücken bei gleichzeitiger Entlastung von Gewerbeimmobilien ist ungerecht und deshalb für uns nicht akzeptabel. Mit den differenzierten Hebesätzen hätte diese einseitige, grundlose Mehrbelastung ausgeglichen werden können.“

Ein entsprechender Vorschlag der SPD, der für Grundstücke mit Wohnraum einen reduzierten Hebesatz von 674 Prozent und für Nichtwohngrundstücke einen Hebesatz von 953 Prozent vorsah, ist von CDU und Grünen abgelehnt worden. „Ich finde es schade, wie wenig die Interessen der Sprockhövelerinnen und Sprockhöveler hier berücksichtigt wurden.“

Mehr Informationen zur Grundsteuer B finden Sie hier.

https://spd-sprockhoevel.de/wp-content/uploads/2019/08/spd_sprockhoevel.png
Kontakt
c/o Marion Prinz, Leipzigerstr. 2, 45549 Sprockhövel
c/o Michael Bald, Äckern 1, 45549 Sprockhövel