SPD: Land NRW muss Corona-Helden unterstützen

18. Mai 2020
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Mit dem zweiten „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erhalten Beschäftigte in der Altenpflege eine einmalige Bonuszahlung. Zahlreiche Länder und Arbeitgeber erhöhen nun diese Prämie. Zeit für NRW, sich dem anzuschließen, findet die SPD Sprockhövel.

Der Bundesrat hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020 das zweite sogenannte „Bevölkerungsschutzgesetz“ beschlossen. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten 2020 für ihren Einsatz gegen das Corona-Virus eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Zusätzlich steht es den Bundesländern und Arbeitgebern frei, die Corona-Prämie auf bis zu 1.500 Euro aufzustocken – ein Vorgehen, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstützt. Er ruft die Länder dazu auf, die Summe von bis zu 500 Euro pro Beschäftigten zu übernehmen. Zum Zeitpunkt des 15. Mai 2020 haben sich bereits Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt oder auch Niedersachen dazu bereiterklärt. Nordrhein-Westfalen gehört nicht dazu. Das müsse sich ändern, findet die SPD Sprockhövel.

„Wir setzen uns dafür ein, dass auch unsere Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen die höhere Prämie erhalten wie die Altenpfleger anderer Bundesländer. Das ist ein Zeichen der Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz in diesen Zeiten“, sagte Marion Prinz, Vorsitzende der SPD Sprockhövel. „Für viele Länder wie Hamburg oder Bayern war das Aufstocken der bis zu 500 Euro für die Pflegekräfte selbstverständlich, wieso hat das bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht funktioniert? Unsere Landesregierung muss nachziehen und unsere Helden dieser Tage mehr würdigen“, so Wolfram Junge, SPD-Fraktionsvorsitzender (Foto).

Nach jetzigem Stand erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung den höchsten Bonus. Doch auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr, Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten. Die Bonuszahlung bekommen die Arbeitgeber als Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet.

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